Haftpflichtversicherung
Wenn Sie den gewonnenen Strom in das öffentliche Stromnetz ein- speisen, stellt dies für den Ge-setzgeber eine unternehmerische Tätigkeit dar. Als Betreiber haften Sie daher für Schäden, die von Ihrer Anlage auf andere (Dritte) ausgeht. Sie haften z.B. für
- unzureichende Absicherung der Anlage
- herabstürzende Anlagenteile
- Schäden an fremden / gemieteten Gebäuden
- Gefährdung durch Anlagendefekte (Stromschlag)
- Netzstörungen durch Stromeinspeisung
- Umweltschäden
Durch den Betrieb Ihrer Anlage können Schäden entstehen, für die Sie haftbar gehalten werden können. Die Aufgabe des Versicherers ist die Prüfung der Eintrittspflicht, um berechtigte Ansprüche zu befriedigen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren (sogenannte Rechtschutzfunktion).
Bei uns haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Deckungssummen. Je nach Anlage und Standort können Sie Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht gestalten und um wichtige Komponenten (wie bspw. Mietsachschäden) ergänzen.
Eine Haftplichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 EUR können Sie bei uns bereits ab 51,41 EUR* abschließen. Diese Summe steht Ihnen innerhalb eines Jahres sogar zweimal zur Verfügung!